Aufgrund der §§ 9 und 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1992 (Gbl. S. 22) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 581) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Winden im Elztal am 24. Januar 2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24. Januar 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
15. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf der Gemarkung Prechtal, Stadt Elzach, für den Bereich Heizzentrale Prechtal
Der Gewerbeverein Elzach hat in Kooperation mit der Stadt Elzach und den Gemeinden Biederbach und Winden im Elztal ein neues Angebot entwickelt: eine digitale Jobbörse – speziell für das obere Elztal.