Wer neu in die Gemeinde Winden im Elztal zieht, hat sich zunächst auf dem Rathaus (Einwohnermeldeamt) anzumelden.
Bei der Anmeldung ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepasse) vorzulegen. Sollte kein Kinderreisepass oder Kinderausweis vorhanden sein, kann auch eine Geburtsurkunde ihres Kindes vorgelegt werden.
Auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist der Umzug unverzüglich dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
Eine Abmeldung ist nur noch notwendig, wenn es sich um einen Wegzug ins Ausland handelt.
Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung
der Meldepflicht eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einem Bußgeld
geahndet werden kann.
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