Gebühren der Gemeinde Winden im Elztal


Die wichtigsten Gebühren der Gemeinde Winden im Elztal sind nachfolgend aufgeführt :


Verwaltungsgebühren

Abschrift aus dem Geburtsregister   12,00 €
Abschrift aus dem Heiratsregister 12,00 €
Antrag auf Genehmigung zum Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgung
  80,00 €
Antrag auf Genehmigung zum Anschluss
an die öffentliche Kanalisation
  80,00 €
Aufenthaltsbescheinigung   5,00 €
Auskünfte (aus der Einwohnerdatei)
 

erweiterte
5,00 €
10,00 €
Auskünfte (aus der Gewerbedatei)   5,00 €
Beglaubigung von Kopien/Abschriften
für Schüler
2,00 €
0,30 €
Benutzungsgebühr Wasser zzgl. 7 % MwSt. 2,60 €
Benutzungsgebühr Abwasser   2,75 €
Entwässerungsbeitrag für den öffentlichen
Abwasserkanal
3,41 €
für den mechanischen Teil
des Klärwerks
1,07 €
für den biologischen Teil
des Klärwerks
1,07 €
Ersatzlohnsteuerkarte   5,00 €
Fischereischein  gültig: 1 Jahr 16,23 €
  gültig: 5 Jahre 50,45 €
gültig: 10 Jahre 80,45 €
Jugendfischereischein    5,11 €
Führerscheinantrag    5,10 €
Führungszeugnis   13,00 €
Geburtsurkunde, Abschrift aus dem Geburtsregister 12,00 €
Gewerbean, -ummeldung und -abmeldung   16,00 €
Genehmigung Sonntagsverkauf   12,00 €
Gewerbezentralregisterauskunft   13,00 €
Heiratsurkunde, Abschrift aus dem Heiratsregister 12,00 €
Kinderreisepass   13,00 €
Kirchenaustritt   25,00 €
Kopien (DIN A 4 oder DIN A 5) je Kopie 0,30 €
Kopien (DIN A 3) je Kopie 0,50 €
Laminieren (DIN A 4)   1,00 €
Laminieren (DIN A 3)   1,50 €
Kopien (DIN A 4) für Bewerbungen
und örtliche Vereine
0,10 €
EU-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 32-Seiten 37,50 €
48-Seiten 59,50 €
32-Seiten EXPRESS 64,50 €
48-Seiten EXPRESS 86,50 €
EU-Reisepass ab dem 25. Lebensjahr 32-Seiten 59,00 €
48-Seiten 81,00 €
32-Seiten EXPRESS 86,00 €
48-Seiten EXPRESS 108,00 €
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr   22,80 €
Personalausweis ab dem 25. Lebensjahr   28,80 €
vorläufiger Personalausweis   10,00 €
Schankerlaubnis je Veranstaltungstag 16,00 €
Sperrzeitverkürzung erste Stunde 20,00 €
jede weitere Stunde 10,00 €
Sterbeurkunde
12,00 €
Wasserversorgungsbeitrag je qm Nutzungsfläche zzgl. MwSt. 4,03 €

  Müllabfuhrgebühren

Die Abfallbeseitigung führt seit dem 1.1. 2000 der Landkreis Emmendingen durch.
Nähere Informationen finden Sie dort unter Info Telefon: 07641/4519700 oder http://www.landkreis-emmendingen.de .



Hallenbelegungsgebühren

Mietgebühren

Konzerte, Vorträge, Theater ohne Bewirtung  
    Festhalle Niederwinden 35,00 €
    Festhalle Oberwinden 50,00 €
Veranstaltungen mit Vereinsküchenbenutzung  
    Festhalle Niederwinden 100,00 €
    Festhalle Oberwinden 180,00 €
Foyer einschl. Nebenkosten (in Ober - und Niederwinden) 77,00 €
Reine Tanzveranstaltungen, Diskoveranstaltungen  
    Festhalle Niederwinden 230,00 €
    Festhalle Oberwinden 400,00 €
Proben in den Festhallen für Veranstaltungen im Saal  
    am Tag der Veranstaltung -,-- €
    an anderen Tagen 25,00 €

Eine Veranstaltung pro Jahr (mit Küchenbenutzung) ist pro Verein frei (Tanzveranstaltungen ausgenommen). Für jede weitere Veranstaltung werden 50 % der Mietgebühren erhoben (Tanzveranstaltungen ausgenommen).
   

Nebenkosten

Heizungs- und Lüftungskosten 
(Oktober - April) 
25,00 €
je Veranstaltungstag
Strom, Wasser und Abwasserkosten  nach dem tatsächlichen Verbrauch
Reinigungspauschale

(ab 1.1.2003, nur Mehrzweckhalle Oberwinden)
100,00 € bei kulturellen Veranstaltungen
(z.B. Konzerte, Vorträge u.ä.)
300,00 € bei Tanzveranstaltungen
(z.B. Disko, Livekonzerte u.ä.)
Müllabfuhr es sind vom Veranstalter
die erforderlichen Müllsäcke zu erwerben

Friedhofsgebühren

Gültig ab 1.1.2009

Verwaltungsgebühren

Genehmigung zur Aufstellung / Veränderung eines Grabmals 25,00 €
Verwaltungsmäßige Abwicklung der Beerdigung 25,00 €
Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege                        von
                                                                                         bis
15,00 €
150,00 €
Sonstige gewerbliche Tätigkeit                                           von
                                                                                         bis
25,00 €
250,00 €
Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen      von
                                                                                          bis
50,00 €
510,00 €

Bestattungsgebühren

Bestattung von Personen bis zum 10. Lebensjahr  
Grabherstellung 265,00 €
Bestattungspersonal, je Leichenträger 42,00 €
Bestattung von Tot - und Fehlgeburten 56,00 €
Begräbnisordner 81,00 €
Bestattung von Personen ab dem 10. Lebensjahr  
Grabherstellung 573,00 €
Bestattungspersonal, je Leichenträger 42,00 €
Begräbnisordner 81,00 €
Beisetzung von Aschen  
Grabherstellung (Urnenerdgrab) 56,00 €
Grabherstellung (Urnenstelengrab) 56,00 €
Begräbnisordner 81,00 €
Für Bestattungen an Samstagen wird ein Zuschlag von 50 %, an Sonntagen und Feiertagen von 100% erhoben.

Grabnutzungsgebühren

Überlassung eines Reihengrabs (Einzelgrab, bis 10 Jahre) 360,00 €
Überlassung eines Reihengrabs (Einzelgrab, über 10 Jahre) 640,00 €
Überlassung einer Einzel-Urnenerdgrabstätte 270,00 €
Überlassung einer Einzel-Urnenstelengrabstätte (Urnenkammer) 200,00 €
Verleihung von Grabnutzungsrechten  
Wahlgrab, Einzelgrabstätte 700,00 €
Wahlgrab, Doppelgrabstätte 1.400,00 €
Wahlgrab, Dreiergrabstätte 2.100,00 €
Wahlgrab, Urnenerdgrabstätte - Belegung mit 2 Urnen -  480,00 €
Wahlgrab, Urnenstelengrabstätte (Urnenkammer) - Belegung mit 2 Urnen -  400,00 €
zusätliche Urne in einem vorhandenen (Erd-) Wahlgrab innerhalb des Nutzungsrechte des jeweiligen Grabes 160,00 €

Ausgrabungen und Umbettungen

Ausgrabung einer Leiche, je Person und angefangene Stunde 28,00 €
Ausgrabung einer Urne, je Person und angefangene Stunde 28,00 €
Wiederbeisetzung einer Leiche, je Person und angefangene Stunde 28,00 €
Wiederbeisetzung einer Urne, je Person und angefangene Stunde 28,00 €
Erschwerniszuschlag zu Ausgrabung und Wiederbeisetzung , je Person und je Ausgabung, Umbettung oder Tieferlegung  50,00 €
Die Bereitstellung eines Notsarges obliegt dem Antragsteller
Grababräumungen und sonstige Inanspruchnahmen des Friedhofspersonals, je Person und angefangene Stunde 28,00 €
Entsorgungskosten für die Grababräumungen nach dem tatsächlich entstandenen Kostenaufwand
Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener 100 %

Feuerwehr - Kostenersätze

Für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr werden ab dem 1.1.2002 folgende Kostenersätze erhoben:

Personalkosten

Personalaufwand je Mann/Stunde 18,00 €
Schmutzzuschlag Öl / Chemieunfall je Stunde 3,00 €
Feuersicherheitswache je Mann/Stunde 10,00 €

Fahrzeugkosten

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 je Stunde 40,00 €
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 je km 1,30 €
Löschfahrzeug LF 8 je Mann/Stunde 31,00 €
Löschfahrzeug LF 8 je km 1,30 €
Mannschaftstransportwagen je Mann/Stunde 15,00 €
Mannschaftstransportwagen je km 1,00 €

Gerätekosten

Tragkraftspritze TS 8/8 je Stunde 13,00 €
Stromaggregat je Stunde 13,00 €
Atemschutzgeräte je Stunde 8,00 €
Sonstige motorbetriebene Geräte
z.B. Kettensäge, Belüfter u.a.
je Stunde 10,00 €
Tauchpumpe je Stunde 10,00 €
Flüssigkeitssauger je Stunde 10,00 €
Nebelmaschine je Stunde 5,00 €

Sonstige nicht motorbetriebene Geräte

Schiebeleiter, 3-teilig je Stunde 5,00 €
Scheinwerfer je Stunde 8,00 €
Handscheinwerfer (Akku) je Stunde 5,00 €

Feuersicherheitsdienst

Bereitstellung von Fahrzeugen je Fahrzeug, Wache und Tag 23,00 €

Verbrauchsmittel

Ölbindemittel Selbstkostenpreis plus 10 % Vorhaltekosten
Schaummittel, Löschpulver Selbstkostenpreis plus 10 % Vorhaltekosten

Alarmauslösung

Fehlalarm durch private Brandmeldung 256,00 €
Unbefugter Alarm 511,00 €

Vergnügungssteuer

-Auszug aus der Vergnügungssteuersatzung, die ab 1.1.2002 in Kraft tritt-

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit  
    aufgestellt in einer Spielhalle 200,00 €
    aufgestellt an einem sonstigen Ort 110,00 €
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit  
    aufgestellt in einer Spielhalle 100,00 €
    aufgestellt in einer Spielhalle, jedoch mit Gewaltdarstellung 300,00 €
    aufgestellt an einem sonstigen Ort 30,00 €
    aufgestellt an einem sonstigen Ort, jedoch mit Gewaltdarstellung 300,00 €

Wiegegebühren

Für die Benutzung der gemeindlichen Wagge ab dem 1.1.2002

Wiegegebühr je Wiegevorgang 2,00 €