Der Landesfamilienpass wird ausgestellt für Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, an Alleinerziehende und an Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
Der Landesfamilienpass ist kostenfrei und einkommensunabhängig.
Dazu gehört das jährliche Gutscheinheft, das zum kostenlosen Besuch von staatlichen Schlössern und Gärten, staatlichen Museen und der Wilhelma in Stuttgart berechtigt. Einige Einrichtungen können wahlweise mehrmals besucht werden.
Familien und Alleinerziehende, welche das Gutscheinheft in Verbindung mit dem Landesfamilienpass bisher schon bezogen haben und erkennbar die Voraussetzungen erfüllen, können das Gutscheinheft ohne Vorlage von Kindergeldunterlagen abholen!!!
Für ältere Kinder in Schul- und Berufsausbildung muss der
Nachweis des Kindergeldbezugs erbracht werden.
Infos bei Fragen und Neuanträgen: Tel.:07682/92 36 - 16 ( Frau Banic, Frau
Florin oder Frau Dufner).
zurück zu was
erledige ich wo