Die Gebühr für den Bezug von Frischwasser aus der Wasserversorgung der Gemeinde beträgt seit dem 1.1.2012:
| 2,60 € pro m³ (bisher 2,50 €) |
Zusammen mit den Abwassergebühren werden am 01.01 jeden Jahres auch Vorauszahlungen erhoben, die am 30.04., 31.07. und 31.10. eines Jahres zur Zahlung fällig werden. Zu Beginn des neuen Jahres erhalten Sie die Endabrechnung für das Vorjahr. Auf dieser Endabrechnung sind sogleich auch die neu zu leistenden Vorauszahlungen vermerkt.
Da wir keine gesonderten Abschlagsrechnungen versenden, bitten wir darum, den Endabrechnungsbescheid gut aufzubewahren und den Abschlagsbetrag sowie die Zahlungstermine in Ihrem Kalender zu vermerken. Säumniszuschläge die bei verspäteter Zahlung festgesetzt werden, können Sie durch die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung an die Gemeindekasse vermeiden.
Zusätzlich zur
Verbrauchsgebühr ist für den von der Gemeinde gestellten
Wasserzähler eine Zählermiete zu bezahlen.
Die Zählermiete
beträgt :
| QN 2,5 | 0,60 € / Monat |
| QN 6 | 0,90 € / Monat |
| QN 10 | 1,55 € / Monat |
| QN 15 | 2,05 € / Monat |
Auf die Wassergebühr sowie auf die Zählermiete werden 7 % Umsatzsteuer erhoben.
Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung beträgt seit dem 01.01.2009:
| 2,75 € pro m³ (bisher 2,60 €) |
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