Bei den vorliegenden
Wasserproben handelt es sich um Eigenwasservorkommen der Gemeinde Winden im
Elztal.
Die Proben wurden in Oberwinden HB Mischwasser (E.-Nr.: 31055/02/01) und in
Niederwinden vom HB Ablauf
(E.-Nr.: 316055/01/01) jeweils an der amtlichen Entnahmestelle entnommen.
Die Wässer waren im Aussehen klar und farblos sowie im Geruch ohne Befund.
Mit ihren ermittelten Gesamthärten sind die Wässer gemäß „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ vom 05.03.1987 i. d. F. vom 29.10.2001 folgenden Härtebereichen zuzuordnen:
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Entnahmestelle |
Gesamthärte |
Karbonathärte °dH |
Härtebereich |
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Oberwinden / HB |
5,3 |
4,6 |
1 |
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Niederwinden / HB |
3,5 |
2,7 |
1 |
Der Härtebereich 1 umfasst den Bereich von 0 °dH bis 7,3 °dH.
In den untersuchten Wasserproben waren Eisen und Mangan erfreulicherweise nicht zu ermitteln.
In hygienisch-chemischer Hinsicht sind die Wasserproben im Rahmen der durchgeführten Untersuchung einwandfrei, da der hierfür unter anderem relevante Parameter Nitrit jeweils nicht festgestellt werden konnte.
Die Nitratgehalte liegen mit 9,3 mg/I bzw. 12,5 mg/I unter dem Grenzwert von 50 mg/I (Trinkwasser-Verordnung vom 21.05.2001). Zudem wird die Summer aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/I ebenfalls von beiden Proben eingehalten.
Zusammenfassend wird
aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse festgestellt, dass die beiden
untersuchten Wasserproben der Gemeinde Winden im Elztal im Rahmen der
durchgeführten Untersuchungen in hygienisch-chemischer Hinsicht die an
Trinkwasser gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllen.
In korrosions-chemischer Hinsicht sind die Wässer jedoch zu beanstanden, da der
Grenzwert für die Calcitlösekapazität jeweils nicht eingehalten wird.
Das Bürgermeisteramt