Wir möchten Sie, auf die in unserer Gemeinde geltende Polizeiverordnung über das Räumen und Streuen der Gehwege bei Eis und Schnee hinweisen und bitten um Beachtung:
Die Straßenanlieger sind dazu verpflichtet, die Gehwege auf einer solchen Breite (in der Regel mind. 1,00 m) von Schnee und auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet ist.
Die Straßenanlieger haben die Gehwege bei Schnee- und Eisglätte so zu bestreuen, dass sich von Fußgängern, bei Beachtung der nach Umständen gebotenen Sorgfalt, möglichst gefahrlos benützt werden können..
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt ist unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 22.00 Uhr.
Bei der Gehwegräumung sollte der Schnee nach Möglichkeit nicht einfach auf die Fahrbahn geschaufelt werde, da spätestens beim nächsten durchfahrenden Räumfahrzeug der Schnee bzw. Matsch wieder auf dem Gehweg landet.
Außerdem bitten wir
um Beachtung folgender Hinweise:
Um die Räumfahrzeuge nicht unnötig zu behindern,
werden die Kfz-Besitzer gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf
den Straßen abzustellen. In vielen innerörtlichen Straßen ist
bei parkenden Autos ein Durchkommen der Räumfahrzeuge nicht mehr
möglich. Die Fahrer der Räumfahrzeuge wurden angewiesen, die
Straßen, die durch abgestellte Fahrzeuge blockiert sind, nicht
mehr zu räumen, da die Gefahr der Beschädigung der abgestellten
Fahrzeuge und der Räumgeräte besteht. Haftungsansprüche, die
durch nicht geräumte Straßen entstehen, weil diese durch
Fahrzeuge blockiert waren, werden wir an die entsprechenden
Fahrzeughalter weiterleiten.
Weiterhin bitten wir Sie zu bedenken, dass durch die vorhandenen
Schneemengen die befahrene Straßenbreite erheblich eingeschränkt
und somit auch das Ein- und Ausfahren aus den Grundstückszufahrten
erschwert wird. Die betroffenen Grundstücksbesitzer sind Ihnen für
ein großzügiges Freihalten der Grundstückszufahrten sicherlich
dankbar.