Öffentliche Bekanntmachungen

  • Aufgrund der §§ 9 und 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1992 (Gbl. S. 22) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 581) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Winden im Elztal am 24. Januar 2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:

  • Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24. Januar 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

  • 15. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf der Gemarkung Prechtal, Stadt Elzach, für den Bereich Heizzentrale Prechtal

  • Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Winden im Elztal

  • Siebte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Winden im Elztal vom 7. November 2012

  • Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

  • Dreizehnte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Winden im Elztal vom 26. November 1997

  • Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Winden im Elztal vom 7. November 2012

  • Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Winden im Elztal“

  • Feststellung Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Winden im Elztal


    Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 08. November 2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Winden im Elztal“ für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) wie folgt festgestellt:

Einträge insgesamt: 22
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