Neues von der Gemeinde Winden im Elztal
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Hier gelangen Sie zum Veranstaltungskalender 2025 mit allen Veranstaltungen und Terminen unserer örtlichen Vereine vom 01.01.2024 bis 31.03.2025.
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Auf der Elztalbahn fahren die Züge der Linie S2 derzeit nur zwischen Freiburg und Gutach. Grund dafür ist ein Unfall im Bahnhof Elzach am späten Freitagabend, nach dem die Strecke zwischen Gutach und Elzach vom Infrastrukturbereiber gesperrt worden ist.
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an Familie Elke und Rolf Allgeier für die Spende des Christbaumes in der Ortsmitte Niederwinden und an Familie Annette und Bernd Schmitt für die Spende des Christbaumes auf dem Rathausplatz in Oberwinden.
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Am 20. November 2024 fand die Auflösungsversammlung der Bürgerinitiative Pro Umfahrung Winden statt, da sich der Vereinszweck durch die Fertigstellung der Ortsumfahrung B294 Winden im Elztal erledigt hat.
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Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am
20. November 2024 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. -
In den vergangenen Wochen war wiederholt eine unbekannte Person in beiden Ortsteilen der Gemeinde unterwegs und überprüfte die Schließverhältnisse von geparkten Fahrzeugen.
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Am Samstag, 2. November 2024 sind wieder sehr viele Menschen zur Blutspende in der Mehrzweckhalle in Oberwinden gekommen.
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Im Zuge der Straßensanierungsmaßnahmen kommt es ab Montag, 11. November im Bereich „Im Erzenbach“, Höhe Anwesen Hausnummer 2 Richtung Hörnleberg, in den nächsten Tagen zu Behinderungen und teilweise Sperrungen. Witterungsbedingte, kurzfristige Änderungen sind
möglich. -
Die Vorauszahlungen werden jeweils zum Ende eines jeden Quartals, also insgesamt 4 x pro Jahr fällig. Die 4. Abschlagszahlung für die Wasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr wird somit am 31. Dezember 2024 zur Zahlung fällig.
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Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“