Neues von der Gemeinde Winden im Elztal
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Pädagogische Fachkräfte arbeiten täglich als wahre Helden des Alltags und leisten in unseren Kindertageseinrichtungen großartige Arbeit. Nicht nur die Trägerin Kath. Kirchengemeinde Oberes Elztal, sondern auch die Gemeinde Winden im Elztal wissen, was täglich vor Ort geleistet wird.
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Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
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Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach auf dem Gebiet der Stadt Elzach, Gemarkung Prechtal, im Änderungsbereich „Dorferskapf“
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Ab Mittwoch, 2. April ist die Freizeitanlage mit Minigolf am Kirchberg bei schönem Wetter geöffnet.
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Der Bahnhofplatz in Oberwinden wird in Zusammenarbeit des Landratsamt Emmendingen und der Polizei in diesem Jahr als Verkehrsübungsplatz der Jugendverkehrsschule genutzt.
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Aufgrund der §§ 9 und 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Januar 1992 (Gbl. S. 22) in Verbindung mit § 96 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 581) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Gemeinde Winden im Elztal am 22. Januar 2025 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt: -
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 22. Januar 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
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Welche Seniorenheime gibt’s wo im Landkreis Emmendingen? Was muss ich bei einer Patientenverfügung beachten? Welche kulturellen Angebote warten auf mich in welcher Gemeinde? Antworten auf diese Fragen gibt der neue Seniorenwegweiser des Landkreises Emmendingen, der jetzt druckfrisch vorliegt.
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Ab sofort bietet die Gemeinde Winden im Elztal den neuen Service „Auskunftsservice Ausweise (ASA)“ an. Dieser Service ermöglicht es Ihnen, bei der Antragstellung eines Ausweisdokumentes anzugeben, wie Sie Ihre Abholnachricht wünschen. Neben der Abholnachricht per Brief stehen Ihnen zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können Ihre Benachrichtigung künftig per E-Mail oder SMS erhalten. Um diesen Service nutzen zu können, benötigt das Bürgerbüro bei der Antragstellung entweder Ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse.