Städtbauliche Sanierungsmaßnahme Ortsmitte Oberwinden
Die Gemeinde Winden im Elztal wurde für die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Oberwinden“ in das Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren zum 1. Januar 2024 aufgenommen. Die Aufnahme wurde für zehn Jahre bis 2033 erteilt. In dieser Zeit können in Oberwinden kommunale und private Vorhaben bezuschusst werden.
Auf dieser Seite möchten wir Sie über das laufende Verfahren informieren:
Bekanntmachung vom 27.05.2025
S A T Z U N G über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortsmitte Oberwinden", Gemeinde Winden im Elztal
Aufgrund § 142 BauGB in der Fassung der vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der bekanntgemachten Neufassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBI. S. 229, 231) hat der Gemeinderat der Gemeinde Winden im Elztal in seiner Sitzung am 21. Mai 2025 folgende Satzung beschlossen:
Hier gelangen Sie zur vollständigen Satzung als pdf-Dokument.
Einladung zur Informationsveranstaltung am 06.02.2025
Zum aktuellen Stand der Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Ortsmitte Oberwinden“, die Möglichkeiten der Förderung und steuerlichen Abschreibungen von privaten Modernisierungsmaßnahmen sowie der vorbereitenden Untersuchungen laden wir sie recht herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 6. Februar 2025 um 19:00 Uhr in die Mehrzweckhalle in Oberwinden ein und freuen uns auf ihr Interesse und eine rege Teilnahme.
Hier gelangen Sie zur vollständigen Einladung als pdf. Datei.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wurde nach Ausschreibung die Firma KommunalKonzept BW GmbH in Freiburg beauftragt.