Gebühren der Gemeinde Winden im Elztal

Die wichtigsten Gebühren der Gemeinde Winden im Elztal sind nachfolgend aufgeführt:

Abschrift aus dem Geburtsregister

 

12,00 €

Abschrift aus dem Heiratsregister

 

12,00 €

Antrag auf Genehmigung zum Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgung

 

80,00 €

Antrag auf Genehmigung zum Anschluss
an die öffentliche Kanalisation

 

80,00 €

Aufenthaltsbescheinigung

 

5,00 €

Auskünfte (aus der Einwohnerdatei)
 


erweiterte

5,00 €
10,00 €

Auskünfte (aus der Gewerbedatei)

 

5,00 €

Beglaubigung von Kopien/Abschriften


für Bewerbung

2,00 €
0,30 €

Benutzungsgebühr Wasser

zzgl. 7 % MwSt.

2,20 €/m³

Benutzungsgebühr Abwasser (gesplittete Abwassergebühr)

Schmutzwassergebühr

3,00 €/m³

Niederschlagswassergebühr

0,21 €/m²

Entwässerungsbeitrag

für den öffentlichen
Abwasserkanal

3,41 €

für den mechanischen Teil
des Klärwerks

1,07 €

für den biologischen Teil
des Klärwerks

1,07 €

Steuer- ID-Info

 

5,00 €

Fischereischein 

gültig: 1 Jahr

18,23 €

 

gültig: 5 Jahre

60,45 €

 

gültig: 10 Jahre

100,45 €

Jugendfischereischein 

 

5,11 €

Führerscheinantrag 

 

5,10 €

Führungszeugnis

 

13,00 €

Geburtsurkunde, Abschrift aus dem Geburtsregister

 

12,00 €

Gewerbean, -ummeldung und -abmeldung

 

16,00 €

Gewerbezentralregisterauskunft

 

13,00 €

Heiratsurkunde, Abschrift aus dem Heiratsregister

 

12,00 €

Kinderreisepass

Verlängerung Kinderreisepass

 

13,00 €

6,00 €

Kirchenaustritt

 

25,00 €

Kopien (DIN A 4 oder DIN A 5)

je Kopie

0,30 €

Kopien (DIN A 3)

je Kopie

0,50 €

Laminieren (DIN A 4)

 

1,00 €

Laminieren (DIN A 3)

 

1,50 €

Kopien (DIN A 4)

für Bewerbungen
und örtliche Vereine

0,10 €

EU-Reisepass bis zum 24. Lebensjahr

32-Seiten

37,50 €

48-Seiten

59,50 €

32-Seiten EXPRESS

69,50 €

48-Seiten EXPRESS

91,50 €

EU-Reisepass ab dem 25. Lebensjahr

32-Seiten

70,00 €

48-Seiten

81,00 €

32-Seiten EXPRESS

92,00 €

48-Seiten EXPRESS

113,00 €

Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr

 

22,80 €

Personalausweis ab dem 25. Lebensjahr

 

37,00 €

vorläufiger Personalausweis

 

10,00 €

Schankerlaubnis

je Veranstaltungstag

16,00 €

Sperrzeitverkürzung

erste Stunde

20,00 €

jede weitere Stunde

10,00 €

Sterbeurkunde

 

12,00 €

Wasserversorgungsbeitrag

je qm Nutzungsfläche zzgl. MwSt.

4,03 €

Mietgebühren

Konzerte, Vorträge, Theater ohne Bewirtung

 

    Festhalle Niederwinden

35,00 €

    Festhalle Oberwinden

50,00 €

Veranstaltungen mit Vereinsküchenbenutzung

 

    Festhalle Niederwinden

100,00 €

    Festhalle Oberwinden

180,00 €

Foyer einschl. Nebenkosten (in Ober - und Niederwinden)

77,00 €

Reine Tanzveranstaltungen, Diskoveranstaltungen

 

    Festhalle Niederwinden

230,00 €

    Festhalle Oberwinden

400,00 €

Proben in den Festhallen für Veranstaltungen im Saal

 

    am Tag der Veranstaltung

-,-- €

    an anderen Tagen

25,00 €

Eine Veranstaltung pro Jahr (mit Küchenbenutzung) ist pro Verein frei (Tanzveranstaltungen ausgenommen). Für jede weitere Veranstaltung werden 50 % der Mietgebühren erhoben (Tanzveranstaltungen ausgenommen).
   

Nebenkosten

Heizungs- und Lüftungskosten 
(Oktober - April) 

25,00 €
je Veranstaltungstag

Strom, Wasser und Abwasserkosten 

nach dem tatsächlichen Verbrauch

Reinigungspauschale

(ab 1.1.2003, nur Mehrzweckhalle Oberwinden)

100,00 € bei kulturellen Veranstaltungen
(z.B. Konzerte, Vorträge u.ä.)
300,00 € bei Tanzveranstaltungen
(z.B. Disko, Livekonzerte u.ä.)

Müllabfuhr

es sind vom Veranstalter
die erforderlichen Müllsäcke zu erwerben

Gültig ab 1.1.2015


Verwaltungsgebühren

Genehmigung zur Aufstellung / Veränderung eines Grabmals

25,00 €

Verwaltungsmäßige Abwicklung der Beerdigung

35,00 €

Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege                        von
                                                                                         bis

35,00 €
70,00 €

Sonstige gewerbliche Tätigkeit                                           von
                                                                                         bis

35,00 €
70,00 €

Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen      von
                                                                                          bis

50,00 €
510,00 €

 

Bestattungsgebühren

Bestattung von Personen bis zum 10. Lebensjahr

 

Grabherstellung

320,00 €

Bestattungspersonal, je Leichenträger

58,50 €

Bestattung von Tot - und Fehlgeburten

78,00 €

Begräbnisordner

103,00 €

Bestattung von Personen ab dem 10. Lebensjahr

 

Grabherstellung

749,00 €

Bestattungspersonal, je Leichenträger

58,50 €

Begräbnisordner

103,00 €

Beisetzung von Aschen

 

Grabherstellung (Urnenerdgrab)

78,00 €

Grabherstellung (Urnenstelengrab)

78,00 €

Begräbnisordner

103,00 €

Für Bestattungen an Samstagen wird ein Zuschlag von 50 %, an Sonntagen und Feiertagen von 100% erhoben.

 

Grabnutzungsgebühren

Überlassung eines Reihengrabs (Einzelgrab, bis 10 Jahre)

560,00 €

Überlassung eines Reihengrabs (Einzelgrab, über 10 Jahre)

990,00 €

Überlassung einer Einzel-Urnenerdgrabstätte

420,00 €

Überlassung einer Einzel-Urnenstelengrabstätte (Urnenkammer)

310,00 €

Verleihung von Grabnutzungsrechten

 

Wahlgrab, Einzelgrabstätte

1.080,00 €

Wahlgrab, Doppelgrabstätte

2.160,00 €

Wahlgrab, Dreiergrabstätte

3.240,00 €

Wahlgrab, Urnenerdgrabstätte - Belegung mit 2 Urnen - 

740,00 €

Wahlgrab, Urnenstelengrabstätte (Urnenkammer) - Belegung mit 2 Urnen - 

620,00 €

zusätzliche Urne in einem vorhandenen (Erd-) Wahlgrab innerhalb des Nutzungsrechte des jeweiligen Grabes

250,00 €

 

Ausgrabungen und Umbettungen

Ausgrabung einer Leiche, je Person und angefangene Stunde

39,00 €

Ausgrabung einer Urne, je Person und angefangene Stunde

39,00 €

Wiederbeisetzung einer Leiche, je Person und angefangene Stunde

39,00 €

Wiederbeisetzung einer Urne, je Person und angefangene Stunde

39,00 €

Erschwerniszuschlag zu Ausgrabung und Wiederbeisetzung , je Person und je Ausgabung, Umbettung oder Tieferlegung 

50,00 €

Die Bereitstellung eines Notsarges obliegt dem Antragsteller

 

Grababräumungen und sonstige Inanspruchnahmen des Friedhofspersonals, je Person und angefangene Stunde

39,00 €

Entsorgungskosten für die Grababräumungen nach dem tatsächlich entstandenen Kostenaufwand

 

Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener

100 %

Für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr werden ab dem  08.11.2017 folgende Kostenersätze erhoben:

Personalkosten

Personalaufwand

je Person/Stunde

26,00 €

Feuersicherheitswache

je Person/Stunde

26,00 €

 

Fahrzeugkosten

Tanklöschfahrzeug TLF 16/25

je Stunde

120,00 €

Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS

je Stunde

133,00 €

Mannschaftstransportwagen

je Stunde

  20,00 €

Gerätewagen Transportje Stunde  20,00 €

 

Sonstiges
Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen.

-Auszug aus der Vergnügungssteuersatzung, gültig seit 1.1.2002 -
 

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

 

    aufgestellt in einer Spielhalle

200,00 €

    aufgestellt an einem sonstigen Ort

110,00 €

Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit

 

    aufgestellt in einer Spielhalle

100,00 €

    aufgestellt in einer Spielhalle, jedoch mit Gewaltdarstellung

300,00 €

    aufgestellt an einem sonstigen Ort

30,00 €

    aufgestellt an einem sonstigen Ort, jedoch mit Gewaltdarstellung

300,00 €