Neues von der Gemeinde Winden im Elztal
Grundsteuer - Jahreszahler
Am 1. Juli wird die Grundsteuer zur Zahlung fällig, wenn die Steuer auf Wunsch des Schuldners in einem Jahresbetrag berechnet wird.
Wir bitten um Beachtung und Überweisung der fälligen Beträge – unter Angabe des Buchungszeichens – auf eines unserer bekannten Konten.
Wer die Gemeindekasse ermächtigt hat, die jeweilige Steuerschuld von seinem Konto abzubuchen, muss sich um die Zahlungstermine nicht mehr kümmern.
Die Steuer wird zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift abgebucht.
Wollen auch Sie zukünftig Jahreszahler werden, d.h. die Grundsteuer für das ganze Jahr ist am 01.07. eines jeden Jahres fällig, melden Sie dies bitte schriftlich beim Rechnungsamt unter schultes(@)winden-im-elztal.de, Tel.: 07682/9236-22 an.
Diese Regelung ist besonders für Grundsteuerzahler mit niedrigen Raten vorteilhaft