Neues von der Gemeinde Winden im Elztal
25.06.2025
Feuerverbot im und um den Wald
Aufgrund der hohen Temperaturen besteht laut Waldbrandgefahrenindex eine hohe Waldbrandgefahr. Daher wird das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald untersagt.
Dies gilt auch für eingerichtete und gekennzeichnete Feuerstellen.
Dies gilt auch für eingerichtete und gekennzeichnete Feuerstellen.
Im Anhang finden Sie die vom Landratsamt Emmendingen hierzu erlassene Polizeiverordnung als pdf-Datei.