Neues von der Gemeinde Winden im Elztal
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Die Gemeinde Winden im Elztal (ca. 2.900 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stellvertretende Leitung Rechnungsamt (m/w/d)
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Im Zuge der Verlegung von Stromkabeln durch die Netze BW im Bereich der Bahnhof-, Allmend- und Erzenbachstraße muss die Bahnhofstraße vom 1. August bis 14. August 2025 voll gesperrt werden.
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Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 23. Juli konnte Bürgermeister Klaus Hämmerle Herrn Fabian Gehr, Frau Jule Stenzel, Frau Sophia Friese, Frau Marie Schätzle-König, Herrn Elias Schätzle und Frau Svenja Volk zu Ihren hervorragenden Bildungsabschlüssen gratulieren.
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Liebe Kinder,
wir möchten euch darüber informieren, dass es noch freie Plätze für einige unserer Veranstaltungen gibt, auch wenn der Anmeldeschluss schon vorbei ist. Wenn ihr euch also für eine dieser Aktivitäten interessiert, dann meldet euch gerne noch an! -
Zum fünten Mal hat die Gemeinde Winden im Elztal an der Aktion STADTRADELN, die durch die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg gefördert wird, teilgenommen.
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Der bisherige Konzessionsinhaber betreibt auch weiterhin das Stromnetz in der Kommune Winden im Elztal.
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Die Arbeiten für die Erneuerung der Brücke "Grünstraße" haben begonnen.
Die Zufahrt von der Hauptstraße in die Grünstraße ist gesperrt. Während der Baumaßnahme ist die Zufahrt von der Bahnhofstraße bis zur Baustelle möglich.
Wir bitten die Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Beachtung. -
Ab sofort wird das Antragsverfahren für Personalausweise und Reisepässe auch in unserer Gemeinde vereinfacht und digitalisiert.
Lichtbilder können Sie direkt in der Behörde anfertigen lassen. -
Stellenausschreibung Fachkraft (m/w/d) für Wasserversorgungstechnik oder einen Wassermeister (m/w/d)
Die Gemeinde Winden im Elztal (ca. 2.900 Einwohner) sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine Fachkraft (m/w/d) für Wasserversorgungstechnik oder einen Wassermeister (m/w/d).
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Aufgrund der hohen Temperaturen besteht laut Waldbrandgefahrenindex eine hohe Waldbrandgefahr. Daher wird das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald untersagt. Dies gilt auch für eingerichtete und gekennzeichnete Feuerstellen.