Öffentliche Bekanntmachungen

  • Polizeiverordnung
    gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung.

  • Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
    Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (DVO GemO) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der
    Gemeinde Winden im Elztal am 13. April 2022 folgende Satzung beschlossen:

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