Neues von der Gemeinde Winden im Elztal

04.05.2023

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

Der Gemeinderat hat am 19. April 2023 in öffentlicher Sitzung die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgestellt.

Die Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen.

Die Frist beginnt am 8. Mai 2023 und endet am 15. Mai 2023.

Die Vorschlagsliste liegt im Bürgermeisteramt Winden im Elztal, Bahnhofstraße 1, 79297 Winden im Elztal, Zimmer Nr. 7 auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Die Frist für die Vorlage der Einwendungen gemäß § 37 GVG endet am 23. Mai 2023.

Winden im Elztal, 3. Mai 2023
Klaus Hämmerle, Bürgermeister