Neues von der Gemeinde Winden im Elztal
Grund- und Gewerbesteuer - 2. Quartal 2025 -
Am 15. Mai 2025 wird die 2. Rate der Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlung für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuerrate entnehmen Sie bitte dem zuletzt zugestellten Grundsteuer- bzw. Grundsteueränderungsbescheid (vom 10.01.2025) der seine Gültigkeit bis zu einem neuen Bescheid behält. Die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuervorauszahlungen entnehmen Sie bitte den individuell zugestellten letzten Gewerbesteuerbescheiden.
Wir bitten um Beachtung und Überweisung der fälligen Beträge – unter Angabe des Buchungszeichens -auf eines unserer bekannten Konten, sofern Sie der Gemeindekasse kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Bitte beteiligen Sie sich am SEPA-Lastschriftverfahren und lassen Sie Ihre fälligen Forderungen der Gemeinde von der Gemeindekasse abbuchen. Vordrucke sind bei der Gemeindekasse, den Banken und Sparkassen oder über Internet unter www.winden-im-elztal.de - Formulare, erhältlich.
Die Gemeindekasse